Fürsorge mit Vertrauen und Herzlichkeit - Betreuung, die das Leben erleichtert   |   office@die-pflegeagentur.at   |   office-wien@die-pflegeagentur.at

Förderungen für eine 24 Stunden Pflege und Betreuung

In Österreich gibt es verschiedene Förderungen und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen, die eine 24-Stunden-Betreuung in Anspruch nehmen. Eine Möglichkeit ist die sogenannte Pflegegeldförderung, die von den jeweils zuständigen österreichischen Versicherungsträgern angeboten wird.

Pflegegeld wird an Personen gezahlt, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung auf Hilfe angewiesen sind und zu Hause gepflegt werden. Zusätzlich zum Pflegegeld gibt es noch den monatlichen Zuschuss nach dem Bundespflegegesetz.

Pflegegeld

Die sieben Pflegestufen regeln die Höhe des Pflegegelds sowie das Ausmaß des Pflegebedarfs. Mittels Begutachtung durch eine Ärztin/einen Arzt oder eine Pflegefachkraft wird diese festgesetzt.

Pflegestufe 1
175,00 €
Pflegestufe 2
322,70 €
Pflegestufe 3
502,80 €
Pflegestufe 4
754,00 €
Pflegestufe 5
1.024,20 €
Pflegestufe 6
1.430,20 €
Pflegestufe 7
1.879,50 €

Wir klären Sie gerne im Zuge eines persönlichen Kennenlernens über Ihren Pflegegeldanspruch bzw. eine mögliche Erhöhung der Pflegegeldstufe auf. Viele Informationen dazu gibt es auf der behördenübergreifenden Plattform oesterreich.gv.at

Zuschuss nach Bundespflegegesetz

Zusätzlich zum Pflegegeld erhalten Sie einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 800 Euro, wenn Sie die 24h-Betreuung in Anspruch nehmen.

Bei der Antragsstellung unterstützen wir Sie sehr gerne!

Burgenland:

Zusätzliche Landesförderung

Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Einkommen und Pflegegeld der pflegebedürftigen Person und beträgt bis zu 510 Euro pro Monat, in Sonderfällen bis zu 710 Euro pro Monat für ein Paar.

Steiermark:

Antrag auf Kostenzuschuss

Das Hausbetreuungsgesetz erlaubt eine 24-Stunden-Betreuung mit erweiterten Arbeitszeitgrenzen unter bestimmten Voraussetzungen, einschließlich des Anspruchs auf Pflegegeld, einer Mindestarbeitszeit von 48 Stunden/Woche und der Aufnahme der Betreuungskraft in die Hausgemeinschaft. Zuschüsse können beim Sozialministeriumservice beantragt werden.

Vorarlberg:

Zuschuss des Landes zur häuslichen Betreuung und Pflege

Der Zuschuss des Landes ist für Personen mit Pflegegeld der Stufe 5 oder höher oder ähnlichem Pflegeaufwand sowie Hilfe und Betreuung im Umfang der Pflegestufe 5 oder höher, die in Vorarlberg leben und nicht in einem Pflegeheim wohnen oder eine 24-Stunden-Betreuung haben.